§57a Begutachtungen

Durch unsere moderne Prüfstraße ist es uns möglich für die meisten Fahrzeugklassen die §57a Begutachtung durchzuführen.

  • mehrspurige Kraftfahrzeuge der Klasse M1 bis 3,5 to.
  • Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 to.
  • Reisemobile der Klasse M1 bis 3,5 to.
  • Anhänger ungebremst der Klasse O1
  • Anhänger gebremst der Klasse O2 (mit Vorbehalt)
  • Leichtfahrräder (Moped´s) der Klasse L1 (mit Vorbehalt)

Aktuell bieten wir keine §57a Überprüfungen für Wohnwagen an!