Durch unsere moderne Prüfstraße ist es uns möglich für die meisten Fahrzeugklassen die §57a Begutachtung durchzuführen.
- mehrspurige Kraftfahrzeuge der Klasse M1 bis 3,5 to.
- Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 to.
- Reisemobile der Klasse M1 bis 3,5 to.
- Anhänger ungebremst der Klasse O1
- Anhänger gebremst der Klasse O2 (mit Vorbehalt)
- Leichtfahrräder (Moped´s) der Klasse L1 (mit Vorbehalt)
Aktuell bieten wir keine §57a Überprüfungen für Wohnwagen an!